Die sogenannte Sozialen Netzwerke oder Communities wie Netlog, Myspace oder Meinbild sind bei den Jugendlichen sehr beliebt und lösen die Chatangebote mehr und mehr ab. Diese Plattformen bieten neben Chatmöglichkeiten eine breite Palette an Angeboten, mittels derer sich junge Menschen vernetzen und selber darstellen können.
Jugendliche chatten und flirten
miteinander, zeigen sich in ihren Profilen mit Fotos und Filmen, bilden
Interessengruppen und suchen nach neuen Freunden und Freundinnen. Diese
neuen Freizeitbeschäftigungen bergen aber auch Gefahren, auf die wir
die Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen müssen. Wir müssen ihnen
vor allem zeigen, wie sie diese Gefahren meiden und sich dagegen wehren
können. Eine
Gefahr stellen Menschen dar, die sich in krimineller sexueller Absicht
auf die Suche nach Kindern und Jugendlichen in diesen Netzwerken
machen, um diese sexuell auszubeuten. Da man im Internet kaum je genau
weiss, mit wem man es zu tun hat, sollten Jugendliche bei neuen
Bekanntschaften über Internet vorsichtig sein und sich gewisse
Vorsichtsmassnahmen aneignen, die wir Ihnen im Folgenden mitgeben
möchten.
- Informieren Sie sich über die Aktivitäten
Ihres Kindes im Internet. Informieren Sie sich über die Communities,
welche Ihr Kind nutzt: Erstellen Sie selber ein Profil, erkunden Sie die
technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Privatsphäre. Unter den
Menupunkten «Extras» oder «Einstellungen» finden Sie in der Regel technische
Möglichkeiten, wie die Einsehbarkeit in die eigenen Daten geschützt werden kann.
Nehmen Sie mit den Betreibern Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben bezüglich der
Einstellungen der Privatsphäre. Das eigene Nutzerprofil sollte nur persönlich
bekannten Freunden zugänglich gemacht werden. Lassen Sie sich von Ihrem Kind
erklären, wie man in den Communities kommuniziert und mit wem es Kontakte
pflegt. Bauen Sie ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem Kind auf, so dass es
Ihnen auch über unangenehme Vorfälle berichtet.
- Diskutieren Sie
mit Ihrem Kind über das Profil, das es erstellt hat. Sprechen Sie mit
Ihrem Kind über sein Profil in der Community. Diskutieren Sie über ungeeignete
Einträge (Name, Adresse, Telefon, Alter, peinliche oder offenherzige Fotos und
Videos) und darüber, dass solche Einträge von unbefugten Dritten missbraucht
werden können. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass manche Menschen ihre wahre
Identität hinter falschen Angaben verstecken. Hinter einem vorgetäuschten Profil
kann jemand ganz anderes stecken.
- Vorsicht beim Wunsch nach einem Treffen mit einer
Internetbekanntschaft. Verbieten Sie Ihrem Kind unter 16 Jahren, sich
ohne Ihre Begleitung mit nicht persönlich bekannten Kontakten aus dem Internet
zu treffen. Mit Jugendlichen über 16 Jahren sollten Sie die Gefahren, die
von einer Internetbekanntschaft ausgehen, diskutieren und Ihrem Kind klare
Regeln mit auf dem Weg geben. Die Regeln und Verhaltensanweisungen für Treffen
mit Internetbekanntschaften finden Sie am Schluss dieses Dokuments.
- Lassen Sie sich beraten. Nehmen Sie mit
den Betreibern der Community Kontakt auf, wenn Sie konkrete Fragen haben oder
Missbräuche (sexuelle Belästigung, Mobbing, ungeeignete Inhalte) melden
möchten. Nutzen Sie die Angebote der «Offenen Jugendarbeit» (siehe unten,
weiterführende Information), die für Eltern und für Jugendliche teilweise auch
Kurse zur Nutzung von «Social Networks» anbieten.
Wenn Ihr Kind einen sexuellen Übergriff erlebt hat, nehmen Sie unverzüglich mit
der Opferberatungsstelle in Ihrem Kanton Kontakt auf, die Adressen finden Sie am
Schluss des Dokuments und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Wenn Ihr Kind oder auch Sie selbst von Übergriffen auf andere Kinder und
Jugendliche erfahren, bieten Sie Ihre Unterstützung an. Zeigen Sie ihnen, wo sie
sich informieren können, wo sie Hilfe finden und wie sie sich in Zukunft besser
schützen können.
- Weiterführende Informationen zu sexuellen Übergriffen an Kindern und
Jugendlichen finden Sie unter folgenden Links: www.stopp-kinderpornografie.ch www.schau-hin.ch www.kinderschutz.ch -
Der Dachverband „Offene Jugendarbeit“ der Schweiz, siehe www.doj.ch, bietet alle Adressen der
Netzwerke in den Kantonen an. - Die Adressen aller anerkannten
Opferhilfeorganisationen finden Sie unter: www.sodk.ch
Tipps an
Ihre jugendlichen Kinder für ein Treffen mit einer Internetbekanntschaft
: Kinder und Jugendliche wollen in den sozialen Netzwerken und in den
Chats auch neue Menschen kennenlernen und diese unter Umständen auch im realen
Leben treffen. Diese Treffen bergen immer ein Risiko, da nie sicher ist, wer
sich wirklich hinter einer dieser Internetbekanntschaft verbirgt. Aus diesem
Grund empfehlen wir Ihnen als Erziehungsberechtigte, Ihren Kindern unter 16
Jahren ein Treffen mit einer Person, die nur aus dem Internet bekannt ist, zu
verbieten. Pubertierende Jugendliche hinterfragen aber Regeln der
Erwachsenen, wollen sich bewusst vom Elternhaus absetzen und versuchen auch mal
Grenzen zu überschreiten und Verbotenes auszuprobieren. Solches Risikoverhalten
und ein gewisser Ungehorsam gehört zu dieser Altersphase. Sie als Eltern dürfen
und müssen aber dennoch Grenzen setzen, auf Gefahren hinweisen und eine gewisse
Kontrolle ausüben. Deshalb ist es bei pubertierenden Jugendlichen oft
sinnvoller, mit geeigneten Tipps und Verhaltensanweisungen das Risiko so gering
wie möglich zu halten als ein Verbot auszusprechen. Im Folgenden finden Sie
Tipps, die Sie Ihren Jugendlichen mitgeben sollten, falls diese eine
Internetbekanntschaft im realen Leben treffen wollen:
- Gehe nur hin
und bleibe nur dort, wenn du ein 100% gutes Gefühl hast. Wenn dir etwas komisch
vorkommt, gehe nicht hin bzw. brich das Treffen ab. - Triff dich mit
deinem Chatpartner an einem öffentlichen Ort. - Es gibt Menschen, die dir
eine Droge ins Getränk schütten, die dich wehr- und erinnerungslos werden lässt.
Lass dein Getränk nicht aus den Augen. Trinke aus, bevor du auf die Toilette
gehst. - Lass dir vor dem Date die Telefonnummer deines Chatpartners
geben und überprüfe sie. Wenn du ihn nicht erreichst, gehe besser nicht zu dem
Treffen. Falls du SMS oder MMS von ihm erhältst, behalte sie auf deinem Handy.
Lass dir ausserdem seinen Namen und seine Adresse geben. Wenn er das nicht will
oder eine Ausrede vorbringt, sag das Treffen ab. - Teile alle
Informationen über den Chatpartner und das Treffen einer Person mit, der du
vertrauen kannst. Sag dieser Vertrauensperson auch, wann du wieder zu Hause bist
oder sie anrufst. Am besten, du rufst sie eine Stunde nach dem Treffen an. Wenn
du dich nicht wie abgemacht meldest, ruft deine Vertrauensperson die Polizei an
und gibt ihnen alle Informationen. - Sag deinem Chatpartner, dass du einer
anderen Person zur Sicherheit seine Daten weitergegeben hast.
Quelle: Treu, Luise (2009): Sexuelle Gewalt und Belästigung im Chatroom und
im Instant Messanger.