KInderpornografie
Kinderpornografie dokumentiert die sexuelle Ausbeutung von
Kindern - Jungen und Mädchen. Als Kind gilt eine Person bis zum
vollendeten 16. Lebensjahr.
Um solche Bilder
herzustellen, werden die Kinder erniedrigt, mit physischer oder
psychischer Gewalt bedroht und zu reinen Sexualobjekten degradiert.
Kinderpornos sind Bilder von unterschiedlichen sexuellen Handlungen mit Kindern:
- Erwachsene oder ein anderes Kind beuten das Opfer aus.
- Das Kind nimmt solche Handlungen an sich selbst vor.
- Das Kind nimmt sexuelle Handlungen an einem Erwachsenen vor.
Einmal ins Internet gestellt verschwindet kinderpornografisches Material nicht mehr. Es wird immer wieder kopiert und neu zusammen geschnitten. Viele Opfer tragen ihr Leben lang schwer an einem solchen Erlebnis.
Es ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft, Kinder und Jugendliche zu schützen. Deshalb gibt es im Gesetz das Schutzalter. Die Polizei setzt sich auch im Internet aktiv für die Prävention von sexuellen Verbrechen an Kindern ein.
- Ein Verbrechen ohne Opfer?
- Man hört immer wieder die Ausrede, beim Anschauen von Kinderpornobildern gäbe es keine Opfer. Das ist nicht nur falsch, sondern auch dumm. Bei der Darstellung auf dem Kinderporno handelt es sich um ein Geschehen, das tatsächlich stattgefunden hat. Auf den Kinderpornos sind die Opfer sichtbar, oft sogar ihre Schreie hörbar. Auch bei einem wirklichkeitsnahen, mit Computeranimation konstruierten Bild dienen in der Regel echte Bilder als Vorlage.
- Mehr als sexuelle Ausbeutung…
- Die Tatsache, dass die Bilder des sexuellen Übergriffs im Internet verbreitet werden, verdoppelt das Leiden für die Opfer. Es bedeutet für sie die Gefahr, immer wieder - auch als Erwachsene - mit der Tat konfrontiert werden zu können. Das nimmt ihnen die Möglichkeit, die für Opfer von sexueller Ausbeutung zentral ist: Das schreckliche Erlebnis zu verarbeiten, es als Vergangenheit weg zu legen und in der Gegenwart eine neues Leben zu beginnen.
- Warum braucht es das Schutzalter?
- Kinder haben noch zu wenig Möglichkeiten, sich selber wirksam gegen sexuelle Ausbeutung und Gewaltanwendung durch Erwachsene zu wehren. Die Verantwortung dafür, dass es zu keinen sexuellen Handlungen kommt, überträgt das Gesetz darum voll dem Erwachsenen. Bis zum Ablauf des Schutzalters von 16 Jahren tragen Kinder und Jugendliche keine Mitverantwortung, wenn es zu sexuellen Handlungen kommt - sogar wenn sie dazu Ja sagen.