Kinderschutz
|
Was Eltern wissen müssen: Das Internet ist ein Spiegel der Wirklichkeit. Neben vielen Chancen birgt der «Informations-Highway» eine Fülle von Gefahren. Trotzdem müssen wir unsere Kinder ins Internet lassen. Auch auf der Strasse drohen Gefahren. Deshalb verbietet den Kindern niemand, nach draussen zu gehen. Im Gegenteil: Wir lehren ihnen, mit den Gefahren umzugehen. Genau das sollen die Kinder auch für ihre Ausflüge auf die Datenautobahn – das Internet – lernen. |
|
Wo Kindern Gefahr droht
Im Internet treffen Kinder und Jugendliche auf Angebote, die alles
andere als jugendfrei sind: extremistische politische Ansichten,
Pornografie oder Angebote von Waffen und Drogen. Kinder und Jugendliche
können aber auch zu Opfern von Übergriffen werden, zum Beispiel im Chat
und wenn sie dann dort oder in Blogs persönliche Daten und Bilder über
andere veröffentlichen, verstossen sie gar selber gegen den
Persönlichkeitsschutz. Über diese Gefahren und wie man sich vor ihnen
schützt, müssen Kinder Bescheid wissen, damit sie sich im Internet
sicher bewegen. |
|
- Wann ist mein Kind gefährdet?
-
Folgende Anzeichen können auf "Online-Gefährdungen" hinweisen:
Abkapselung, Heimlichkeiten
- Ein Kind zieht sich von der Familie zurück.
- Ihr Kind verbringt viel Zeit im «Netz» - vor allem nachts.
- Ihr Kind schaltet den Computer aus oder wechselt das Programm, wenn Sie ins Zimmer kommen.
- Sie finden pornografische Darstellungen im Computer Ihres Kindes.
- Ihr Kind nutzt gezielt einen Internet-Zugang, der jemand anderem gehört.
Heimliche Kontakte im Zusammenhang mit dem Internet
- Ihr Kind steht in Telefonkontakt mit Personen, die sie nicht kennen.
- Ihr Kind trifft sich mit Personen, die es im Internet kennen gelernt hat.
- Ihr Kind erhält Mails, Geschenke oder Päckchen von einer Person, die Sie nicht kennen.
- Was in Chats und Blogs schiefgehen kann.
-
Erwachsene, die Kinder für ein sexuelles Erlebnis suchen, schleichen
sich via Chat ins Vertrauen eines Kindes. Auch in Chaträumen für Kinder
und Jugendliche können sich Erwachsene aufhalten. Sie versuchen von ihm
Name, Adresse und Telefon zu erfahren. Sie stellen interessierte Fragen
zu seinem Leben, bald auch nach dem Körper und seinen intimen Stellen.
Sie beschreiben ihre sexuellen Fantasien, fordern Jugendliche zum
Telefonieren auf oder wollen ein SMS senden. Sie schicken ihnen per
E-Mail Nacktbilder, auch Kinderpornos. Exhibitionisten laden Kinder
ein, ihnen bei sexuellen Handlungen zuzuschauen, die sie per Webcam
übertragen. Manchmal geht ein Täter sogar noch weiter. Er will sich mit
einem Kind verabreden, verspricht Geschenke, Taschengeld. Auf diese
Weise ist es auch in der Schweiz bereits etliche Male zu schweren
Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen gekommen.
Im Internet kommt es aber auch zu Verletzungen der Persönlichkeitssphäre. Auf Websites und in Blogs veröffentlichen Jugendliche persönliche Daten und Bilder, zum Teil auch von anderen Personen. Da diese nicht um Erlaubnis gefragt wurden, ist das Veröffentlichen dieser Daten verboten. Besonders verwerflich wird es, wenn etwa von einer anderen Person auf illegalem Weg ein Nacktbild gemacht wurde, das dann im Internet publiziert wird. Oder wenn eine Person gefilmt wurde, als man an ihr ein Gewaltdelikt beging. Dies sind keine harmlosen Streiche, sondern verbrecherische Handlungen. - Filterprogramme bieten nur teilweise Schutz.
- Durch Filterprogramme und Verbote ist das Kind zwar vor gewissen Gefahren geschützt. Doch es lernt nicht, sich angesichts der Gefahren selbständig und verantwortungsvoll zu verhalten. Zudem kann sich heute jedes Kind leicht Zugang zum Internet auf anderen Computern verschaffen: Bei Freunden, im Internetcafé, in Freizeiteinrichtungen und in der Schule. Überwachung und Verbote haben einen besonderen Reiz: Gerade in der Pubertät sind Verbote von Erwachsenen ein Hinweis auf interessante Dinge. Die Folge: Kinder und Jugendliche versuchen, sie zu übertreten.