Qualifiziertes Netzwerk von Beratungsstellen
Im Rahmen der nationalen Präventionskampagne gegen
Kinderpornografie wird nach und nach ein unabhängiges und qualifiziertes
Netzwerk von Beratungsstellen aufgebaut. Diese sind speziell
ausgebildet in der Beratung von Menschen, die Probleme mit
Pornografiekonsum haben oder sich von Kinderpornografie angezogen
fühlen.
Fachleute haben diese Stellen geprüft und mit
Unterstützung der SKP eine Qualitätssicherung erarbeitet. Die ersten
Organisationen in diesem Netzwerk werden im Oktober 2005 bekannt
gegeben.
Wichtiger Hinweis: Die
Forensisch-Psychiatrischen Stellen, die hier angegeben sind, sind
amtliche Institutionen. Das heisst: Falls Sie eine Straftat begangen
haben, müssen die Forensisch-Psychiatrischen Stellen in bestimmten
Fällen von Amtes wegen diese Informationen an die Polizei weiterleiten. Ich habe in meinem Umfeld eine Person, die süchtig ist! Was kann ich tun?
Für die meisten Menschen ist es schrecklich, wenn sie sehen, dass etwas hinter ihrem Rücken geschieht. Insbesondere, wenn sie feststellen, dass der Partner von Pornografie abhängig ist und deshalb pornografische Bilder auf den Computer lädt. Wenn dazu die Gewissheit kommt, dass diese Person die Grenze des Illegalen überschreitet und etwa Kinderpornos konsumiert, bricht eine Welt zusammen.
Wie gehen Sie am besten vor?
- Geraten Sie jetzt nicht in Wut oder Panik.
- Werden Sie sich klar darüber, was geschehen ist.
- Stellen Sie den Täter zur Rede, verlangen Sie von ihm, er soll mit seinem Verhalten sofort aufhören.
- Machen Sie ihm klar, dass es beim Umgang mit Kinderpornos nur eine
Frage der Zeit ist, bis er in einer Polizeiaktion verhaftet wird.
- Möglicherweise kann es für ihn, wie für Ihre Partnerschaft oder
Freundschaft eine Entlastung sein, wenn er den schweren Weg der
Selbstanzeige geht.
- Wenn es sich um Ihren Partner handelt, beginnen Sie so schnell wie
möglich eine Therapie für Paare, denn das Treiben hinter dem Rücken des
Partners kann das Vertrauen in einer Partnerschaft untergraben.
Erstellt am: 07.09.2010 | Geändert am:
16.02.2011
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