Wo beginnt im Chat die Straftat? Die Grenze zur Straftat wird überschritten, wenn jemand Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren
zu sexuellen Handlungen auffordert,
Geld für sexuelle Handlungen anbietet,
mit pornografischem Bildmaterial belästigt,
möglicherweise sogar kinderpornografisches Material zuschickt.
Die Tat festhalten
Kopieren Sie die Mail(s)/Telegramm(e) oder auch den (Chat-)Raum auf einen Datenträger, sofern Sie das können.
Drucken Sie den Beweis/die Beweise aus. Drucken Sie aber unter keinen Umständen irgendwelche Fotos aus!
Verzeichnen Sie Anbieter, Chatraum, Datum, Uhrzeit des Kontaktes, Pseudo/Nick (Internetname) des Täters. Mittels des Pseudos/Nicks (Internetnamens) kann die Polizei oft die wahre Identität des Täters ermitteln.
Halten Sie kurz den Tatablauf schriftlich fest. Gehen Sie damit zu Ihrer Polizei. Sie berät bezüglich der Anzeige.
Menschen, die sich von einer Straftat betroffen oder bedroht fühlen, können sich rund um die Uhr an die Polizei wenden. Das kann direkt auf einer Polizeistelle geschehen oder per Telefon. Benützen Sie die Nummer 112 oder 117
Bei sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen - Meldung an die Polizei
Wenden Sie sich bei Kenntnis folgender Straftaten unverzüglich an die Polizei: - bei sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, - bei einem Verdacht auf eine solche Straftat, - bei sexuellen Straftaten in Zusammenhang mit Internet und anderen modernen Kommunikationsmitteln.
Die
Straftat oder den Verdacht auf eine Straftat können Sie über die
Telefonnummer der Polizei oder auf jedem Polizeiposten melden. Jede
Polizei verfügt über Spezialstellen, die sich mit Sexualstraftaten an
Kindern und Jugendlichen befassen. Die Personen, die auf diesen Stellen
arbeiten, haben grosse Erfahrungen im behutsamen Umgang mit kindlichen
und jugendlichen Opfern sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Auf all diesen Stellen arbeiten Männer und Frauen. Manche Polizeikorps
betreiben Kontaktstellen, wo man sich anonym melden kann.
Sie
können sich vor dem Kontakt mit der Polizei auch an eine
Opferhilfestelle Ihres Kantons wenden. Hier werden Sie über das
richtige Vorgehen in Ihrem Fall beraten. Auch diese Beratung ist anonym
möglich.
Bei Kriminalität im Internet - wenden Sie sich per Internet an KOBIK
Die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) ist die zentrale Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Inhalte melden möchten. Dies gilt auch für Verdacht auf Kinderpornografie sowie andere vom Gesetz verbotene Handlungen im Internet. Eine anonyme Meldung ist möglich.