Anlagebetrug
„Wie angeblich aus Geld noch mehr Geld wird...“
Darunter
versteht man, wenn ein Betrüger ein Opfer unter Vorspiegelung von meist
hohen Gewinnversprechen zu einer Anlage überredet. Der Betrüger bedient
sich der verschiedensten Anlageformen wie z. B. Aktien, Fonds,
Rohstoffe, Optionen, Devisen oder Immobilien. Das Opfer kann dabei in
den verschiedensten Weisen geschädigt werden. Das reicht von überhöhten
Gebühren und Kommissionen bis zum Totalverlust der Anlage.
Beispiele
Folgende Persönlichkeitsmerkmale erhöhen die Anfälligkeit für diese Betrugsart
Erkennungsmerkmale für diese Betrugsart
Die Eule rät
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- Lassen Sie sich nicht von Unbekannten zu Finanzgeschäften überreden!
Eine ungebetene Kontaktaufnahme seitens eines Finanzberaters ist ein Alarmzeichen! Suchen Sie sich Ihren Anlageberater aus! Am besten auf Grund von Empfehlungen Ihrer eigenen Bank, die auf langjährigen Erfahrungen beruhen.
- Ziehen Sie Erkundigungen über Ihren Anlageberater ein!
Einem seriösen Anlageberater wird das nichts ausmachen. Listen Institute Eidgenössische Bankenkommission, Liste der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, des Eidgenössischen Finanzdepartements oder Verband Schweizerischer Vermögensverwalter.
- Seien Sie sich über Ihre Ziele klar, welche Sie mit der Anlage realisieren wollen!
Ein seriöser Finanzberater wird auf jeden Fall darauf eingehen, ein Betrüger eher nicht, der will nur seine Produkte verkaufen.
- Handeln Sie nie unter Zeitdruck!
Eine der beliebtesten Methoden, um dubiose Finanzgeschäfte abzuschliessen.
- Verlangen Sie alle Offerten und Vertragsunterlagen schriftlich!
Sie können dann alles prüfen und wenn Sie etwas nicht verstehen, eine Zweitmeinung einholen!
- Prüfen Sie die Kosten Ihres Anlagegeschäftes!
Unseriöse Anlageberater bereichern sich oft an den Gebühren und Kommissionen für die Anlagegeschäfte.
- Ombudsstelle des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter
Bei Problemen mit Ihrem Anlage- oder Vermögensverwalter kontaktieren Sie die Ombudsstelle.
- Immer daran denken: Hohe Rendite = Hohes Risiko!
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Was tun, wenn Sie schon geschädigt wurden?
Bei begründetem Betrugsverdacht Anzeige bei der Polizei empfohlen!
Erstellt am: 07.09.2010 | Geändert am:
05.04.2011
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