Auch in den eigenen vier Wänden... Familienleben
ist nicht immer eine Idylle. Das nahe Zusammenleben mit anderen
Menschen birgt Konfliktstoff. In letzter Zeit nehmen die Meldungen zu, die
von «Häuslicher Gewalt» berichten. Gibt es plötzlich mehr Gewalt
zwischen Menschen, die sich nahe stehen?
Nein. Gewalt in
Partnerschaft und Familie gab es schon immer. Frauenhäuser und
Beratungsstellen weisen schon lange darauf hin, doch nun nimmt auch die
breite Öffentlichkeit sie immer stärker wahr. Das gesellschaftliche
Denken hat sich verändert. Gewalt, die innerhalb der eigenen vier Wände
geschieht, wird nicht mehr als persönliches Problem zwischen zwei
Menschen angesehen. Sie gilt als öffentliche Angelegenheit und wird
nicht länger toleriert. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht,
das auch zu Hause gilt. Der Staat und die Polizei wollen für diesen
Schutz sorgen.
Wer schlägt, wendet
Gewalt an. Wer Gewalt anwendet, macht sich strafbar. Deshalb greift die
Polizei ein, wenn sie gerufen wird. Im Auftrag des Staates schützt sie
die Opfer und zieht die Täter zur Verantwortung. Die folgenden Seiten
zeigen auf, wie die Polizei bei einem Vorfall häuslicher Gewalt
handelt und was die Betroffenen und beteiligten Personen tun können.
«Häusliche Gewalt» äussert sich als:
psychische Gewalt
körperliche Gewalt
sexuelle Gewalt
wirtschaftliche Gewalt
Hier einige Beispiele für gewalttätige Verhaltensweisen, die direkt gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch verstossen:
schlagen
einsperren
beschimpfen, bedrohen, mit Waffen drohen
Waffen einsetzen
sexuell belästigen, vergewaltigen
Unter «Häusliche Gewalt» fallen aber bereits böswillige Handlungen wie:
vernachlässigen
Geld vorenthalten
schikanieren
unverhältnismässiges Kontrollieren
einen Menschen isolieren, etwa ihm Kontakte verbieten
Von «Häuslicher Gewalt» betroffen sind zum grössten Teil Frauen und Kinder. Es gibt auch Gewalt gegen Männer.
Gemäss
einer Untersuchung erfährt jede fünfte Frau in der Schweiz mindestens
einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren
Partner. Gewalt gegen Frauen ist meistens Ausdruck von ungleichen
Machtverhältnissen in einer Partnerschaft.
Schätzungen gehen davon aus, dass in der Schweiz pro Jahr rund
10000 Frauen die Polizei zum Schutz vor «Häuslicher Gewalt» rufen. Die
Folgen von «Häuslicher Gewalt» kosten die Schweizer Volkswirtschaft
jährlich weit über 400 Millionen Franken.
Delikte fallen unter
den Begriff «Häusliche Gewalt», wenn sie zwischen Personen geschehen,
die sich nahe stehen, d.h. Personen betreffen, die innerhalb einer
bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen
Beziehung leben.
Meistens beginnt «Häusliche Gewalt» im
Kleinen. Mit der Zeit häufen sich die gewalttätigen Vorfälle.
Verschiedene Formen treten zusammen auf und schleichend entwickelt die
gewalttätige Person ein strafwürdiges Verhalten.
Die Polizei interveniert, klärt Opfer über ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und ermittelt gegen tatverdächtige Personen.
Sie erstellt Strafanzeige an die zuständigen Strafuntersuchungsbehörden oder rapportiert an staatlich organisierte Amtsstellen. Das ist bei «Häuslicher Gewalt» nicht anders als in anderen Bereichen, in denen Gewalt ausgeübt wird. Wenn
Gewalt im Spiel ist, sind die eigenen vier Wände kein Tabu für die
Polizei. Gegenüber «Häuslicher Gewalt» gilt nur Eines: Null Toleranz!
Die Polizei nimmt deshalb jeden Anruf, jede Meldung ernst. Sie schützt die Opfer und zieht die Täter zur Verantwortung .
Die meisten Beratungen sind kostenlos. Sämtliche Aussagen und Angaben werden vertraulich behandelt. Weitere Schritte werden nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen unternommen.