Waffen
Als Waffen gelten Feuerwaffen (Pistolen und Gewehre), Druckluft und CO2-Waffen, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen sowie einhändig bedienbare Messer, die eine Gesamtlänge von über zwölf Zentimetern bzw. eine Klinge von über fünf Zentimetern Länge haben. Aber auch Dolche mit einer symmetrischen Klinge von unter 30 Zentimetern, Schlagruten, Wurfsterne, Schlagringe, Schleudern mit Armstütze sowie Elektroschockgeräte und Sprayprodukte (Sprays mit Reizstoffen, ausgenommen Pfefferspray) fallen unter das Waffengesetz.